Liebe Konsumenten/innen,
wir haben Mariana weiter verfolgt und dürfen Mariana herzlich dazu beglückwünschen, dass seit dem 22.10.2024 der Gesamtverein nun endlich eingetragen ist.
Leider ist damit aber auch zu Tage gekommen, aus der Eintragung geht es hervor, dass seit dem 28.09.2024 eine neue Satzung gültig ist. Diese wird bis heute nicht bereitgestellt auf der Webseite von Mariana, sondern die alte vom 08.05.2024. Neu-Mitglieder haben also eine Satzung unterschrieben, welche sie nicht kennen.
Außerdem gab es Nachfragen zum Thema Sonderkündigungsrecht, welches einzelnen Mitgliedern exklusiv vom Vorstand zugesprochen worden ist.
Alles Weitere sowie die fünf Nachfragen, Antworten und Kommentare zu den Antworten bitte dem PDF entnehmen:
Nachfragen für Mariana - Oktober 2024 (Smartphone-Version)
Nachfragen für Mariana - Oktober 2024 (Desktop-Version)
Liebe Konsumenten/innen,
wir haben Mariana weiter verfolgt und leider mussten wir feststellen, dass nach wie vor einige Dinge fraglich sind. Viele Informationen werden den Mitgliedern nicht bereitgestellt oder sind unklar. Es sind auch Mitglieder auf uns zugekommen und haben darum gebeten, dass wir offene Fragen stellen. Vor allem auch, weil sie versucht haben diese im Chat von Mariana, in Discord, klären zu lassen, was wohl nicht möglich ist.
Außerdem wurde auf einem Stammtisch von Mariana geäußert, dass es Gespräche mit der AfD geben soll, da sie im Bundestag verteten ist. Das konnten wir so nicht stehen lassen und haben auch nachgefragt, ob das ernst gemeint ist.
Spoiler: Ja, das ist ernst gemeint.
Alle Fragen, Antworten und Kommentare zu den Antworten bitte dem PDF entnehmen:
Fragebogen für Mariana - Oktober 2024 (Smartphone-Version)
Fragebogen für Mariana - Oktober 2024 (Desktop-Version)
Liebe Konsumenten/innen,
Mariana hat uns per Twitter dazu aufgefordert (https://x.com/MarianaVerband/status/1802682570234003934), Fragen zu stellen, die auf der DHV Konferenz "Cannabis Normal" beantwortet werden sollen. Es ist wohl so zu verstehen, dass wir dort vor Ort fragen sollen. Den Aufwand machen wir uns nicht, eine Einladung gab es auch nicht. Da wir weder von Spenden noch Beiträgen leben, sehen wir nicht, warum wir das privat finanzieren sollten.
Stattdessen haben wir die Fragen hier sowie auf Twitter bei Marianas Aufforderung veröffentlicht. Außerdem an den DHV geschickt. Der Moderator kann sie gerne vorlesen und dann von Mariana beantworten lassen. Es gibt davon hoffentlich eine Aufzeichnung für die Öffentlichkeit. Sollte das nicht der Fall sein, wird Mariana die Antworten, da gehen wir von aus, danach veröffentlichen. Im Folgenden die Fragen:
Liebe Konsumenten/innen,
lest euch bitte weiter unten ein wenig ein, wenn ihr noch nicht im Thema drin seid. Es geht hier um den Verein "Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland", kurz Mariana. In letzter Zeit gab es immer wieder Kritik über den Verein, auch von uns. Es wird uns sogar eine "Schmierenkampagne" vorgeworfen und wir würden gezielt nach Fehlern suchen.
Dazu müssen wir sagen, dass Mariana seine Missstände auf dem Silbertablett präsentiert. Wir müssen nicht suchen. Wir machen es nur bekannt und wollen lediglich Konsumenten/innen aufklären.
Da sich in den letzten Tagen einiges angesammelt hat, mussten wir fünf individuelle Berichte schreiben, welche hier jeweils Kategorien zugeordnet sind. Volltext als PDF erscheint jeweils nach Klick auf die Buttons.
Update vom 28.06.2024 - Anwalt von Mariana - nun verfügbar
Liebe Konsumenten/innen,
Mariana nimmt es mit den Angaben zur Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Braunschweig auf der Seite zu "Sucht und Prävention" (https://cscsdeutschland.de/sucht-pravention) nicht ganz so genau. Wir haben angefragt, wie der Titel der Studie lautet, die Mariana mit der TU BS zusammen bearbeitet haben will und die Antwort erstaunte uns hier auch wieder.
Alles weitere bitte dem Dokument entnehmen:
Fragen zu Mariana an Prof. Vollrath - Antwort von Prof. Vollrath
Unser Fazit über Mariana bisher: Überlegt euch gut, ob ihr da mitmachen wollt.
Liebe Konsumenten/innen,
Mariana war so freundlich und hat die Einladung zur kommenden Mitgliederversammlung am 08.05.2024 inklusive vier Satzungsentwürfen auf ihren Servern öffentlich zu Verfügung gestellt. Wir konnten diese ohne Einsatz technischer Hilfmittel am 28.04.2024 herunterladen.
Alles weitere bitte dem Dokument entnehmen:
Analyse Satzungsentwurf Mariana und Einladung zur Mitgliederversammlung
Unser Fazit: Die Mitglieder von Mariana sollten sich sehr genau überlegen, ob sie dem zustimmen. Außerdem enthält die Einladung zur Mitgliederversammlung widersprüchliche Angaben zur Stimmabgabe und Identifizierung bei einer virtuellen Teilnahme.
Liebe Konsumenten/innen,
seit dem 01.04.2024 ist Cannabis teil-entkriminalisiert und ab dem 01.07.2024 dürfen sogenannte Anbauvereinigungen, die als Verein organisiert sein müssen, Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben, außerdem an Nicht-Mitglieder Vermehrungsmaterial wie Samen und Stecklinge.
Aktuell werden viele neue Vereine (CSC) gegründet sowie diverse selbsternannte Dachverbände. Einer davon ist „Mariana“ aus Göttingen. Dieser bietet laut Webseite www.cscdeutschland.de in 180 Städten CSC an, denen man beitreten kann. Außerdem wird man Mitglied im Dachverband in Göttingen (Mariana). Nach Abschluss des Vertrages kommt die erste Rechnung und da steht dann der CSC Göttingen als Kontoinhaber drauf. Die Leute wollen dann wieder raus aus dem Vertrag, Mariana lässt sie aber nicht. Daher wurden wir hellhörig und haben und gewundert, warum ein Dozent der Universität Göttingen Team-Mitglied ist bei Mariana und die Universität gefragt, ob sie über die Beschwerden im Bilde ist.
Alles weitere zum Kontext bitte dem Dokument entnehmen:
Fragen zu Mariana an die Universität Göttingen - Antwort Universtität Göttingen
Darin sind auch Quellen zu den Beschwerden aufgeführt. Außerdem gibt es noch in "reddit" einen Thread dazu, zu finden hier: reddit Thread Mariana Betroffene
Auch der NDR hat sich bereits mit der Thematik auseinandergesetzt, siehe unten.
Artikel auf NDR online vom 26.04.2024
Beitrag in Hallo Niedersachsen (ab Minute 16:00) vom 26.04.2024
Mariana erklärt im TV, dass sie transparent und seriös seien.
Kann Mariana auch erklären, warum sie einen Dozenten der Universität Göttingen als ihr Team-Mitglied ausgegeben haben?
Die Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP hat im Koalitionsvertrag vereinbart, Cannabis zu legalisieren. Aus dem Vorhaben ist inzwischen nur noch eine Teil-Entkriminalisierung verblieben. Es soll der Eigenanbau in engen Grenzen erlaubt werden sowie der Anbau in Vereinigungen. Abgabe und Besitz bleiben sollen weiterhin verboten bleiben, wenn das Cannabis nicht aus Eigenanbau oder einer Vereinigung stammt. Das ist der aktuelle Stand.
Das Gesetz (CanG) ist aktuell noch im Gesetzgebungsverfahren und aufgrund erneuter Terminverschiebungen im Bundestag, wird es nach Stand heute frühestens im März oder April 2024 in Kraft treten können. Sofern es überhaupt noch kommt.
Seit Wochen, genau dem 15.08.2023, fährt das Bundesministerium für Gesundheit eine "Aufklärungskampagne" für Cannabis-Konsumenten (Anmerkung: Stigmatisierungskampagne träfe es besser.). In sozialen Medien sowie auf Plakaten in der Öffentlichkeit werden z.B. die folgenden Aussagen wiedergegeben: "Cannabis legal, aber...risky" oder "Cannabis legal, aber...Lost" und ähnliche (stigmatisiernde) Sprüche. Auf den Plakaten und in den sozialen Medien ist kein Hinweis zu sehen, dass Cannabis noch nicht legal ist oder entkriminalisiert ist. Beispiele dafür sind in der Anfrage unten zu finden im Anhang.
Nun stellt sich die Frage, ob es sich dabei um eine vermeintlich öffentliche amtliche Bekanntmachung handelt, auf die sich eine Person beziehen kann, welche mit Cannabis zum Eigenbedarf (Blüten, Hasch, Pflanzen) vor in Kraft treten des CanG, erwischt wird. Kein Bürger schaut morgens in das Bundesgesetzblatt, um zu erfahren, welche für ihn alltäglich relevanten Gesetze sich ändern oder in Kraft treten. Stattdessen wird auf Plakate in der Öffentlichkeit geachtet, auf Beiträge in sozialen Medien oder auf Webseiten, seltener auf Nachrichtensendungen im TV.
Bürger könnten hier in eine "Falle" tappen und denken, Cannabis sei bereits legal, nachdem sie das Plakat oder den Beitrag in sozialen Medien gesehen haben. Es gibt auch keinen Grund sich weiter zu informieren, denn auf den Plakaten steht das Bundesministerium für Gesundheit als Autor.
Liegt nun noch eine Straftat vor? Ist der Besitz weiterhin rechtswidrig? Hat die Person Schuld?
Nach langer Recherche mussten wir feststellen, dass so eine Vorgehensweise bisher wohl ein einmaliger Vorgang in der BRD ist. Es gibt wohl keinen Fall in der Geschichte der BRD, in dem eine Regierung ein kommendes Gesetz als "quasi" bereits in Kraft öffentlich plakatiert hat.
Daher fragen wir alle in Frage kommenden Professorinnen und Professoren aller juristischen Fakultäten in Deutschland an, ob sie bereit sind eine juristische Einschätzung zu diesem Fall von "juristischem Neuland" geben können. Es soll ausdrücklich nicht die Frage der Legalität von Cannabis an sich eingeschätzt werden. Die Rechtslage ist für Aktivisten klar. Für Bürger, die aber nur konsumieren und nichts mit Aktivismus am Hut haben, ist es eine Falle, unserer Meinung nach. Genauso gut könnte auf den Plakaten auch stehen "Führerschein Klasse B jetzt wieder mit 7,5 to LKW legal, aber...risky" vom Bundesministerium für Verkehr und jeder normale Bürger würde denken, er darf nun, wie früher mit der alten Klasse 3, LKW fahren. Von 876 Lehrstühlen sind 279 angeschrieben worden.
Anfrage an die Lehrstühle (PDF)
Antwort | Professor/in | Lehrstuhl/ Professur | Fakultät | Universität |
---|---|---|---|---|
Prof. Dr. Lorenz Böllinger | Professor für Strafrecht und Kriminologie | Fachbereich Rechtswissenschaft | Universität Bremen | |
Prof. Dr. Thomas Feltes M.A. | Professor für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft | |||
Prof. [möchte nicht genannt werden] |
Die Ampel-Koalition hat 2021 beschlossen Cannabis zu legalisieren. Davon ist 2023 eine Entkriminalisierung geblieben. Wer die Medien aufmerkam verfolgt hat, wird dabei festgestellt haben, dass der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach federführend in der Legalisierung/Entkriminalierung ist.
Herr Lauterbach trat seitdem in diversen Talkshows auf oder wurde zu dem Thema interviewt. Dabei ist aufgefallen, dass er anscheinend wenig bis gar keine Ahnung über Streckmittel in Cannabis hat. Nach dem letzten Interview in der Sendung "Jenke" auf Pro7 fielen wieder Aussagen, die nicht stimmen.
Bei allem Respekt für Herrn Lauterbach, es stimmt einfach weder, dass Heroin im Cannabis als Streckmittel verwendet wird noch unbekannte verflüssigte Substanzen.
Daher hat Herr Lauterbach Post erhalten mit Fakten zu Steckmitteln in Cannabis. Die Fakten sind hier sowie im Internet unter den angegebenen Quellen einsehbar. Außerdem enthielt der Brief persönliche Teile, die nur für Herrn Lauterbach bestimmt waren, welche nicht veröffentlich werden.
Nach zwei Monaten warten kam nun eine Antwort vom Bundesgesundheitsministerium, Projektgruppe Kontrollierte Abgabe von Cannabis. Seht selbst:
Antwort BMG
Der an Herrn Lauterbach geschickte Aufklärungs-Brief ohne den persönlichen Teil ist hier einzusehen:
Aufklärungs-Brief an Herrn Prof. Dr. Lauterbach, Bundesgesundheitsminister - persönliche für Herrn Lauterbach bestimmte Teile geschwärzt (PDF)
Aufklärungs-Brief an Herrn Prof. Dr. Lauterbach, Bundesgesundheitsminister - Anhänge (PDF)
Wir haben uns gefragt, was die Polizei von jedem Bundesland über kontaminiertes Cannabis weiß und haben einfach mal einen Fragebogen erstellt und diesen an jedes LKA geschickt. Wir sind gespannt auf die Antworten!
Hier können die Antworten für jedes Bundesland eingesehen werden:
Antwort LKA Sachsen
Wir haben uns gefragt, was die Polizei von jedem Bundesland über kontaminiertes Cannabis weiß und haben einfach mal einen Fragebogen erstellt und diesen an jedes LKA geschickt. Wir sind gespannt auf die Antworten!
Hier können die Fragebögen für jedes Bundesland eingesehen werden:
Fragebogen LKA Baden-Württemberg
Fragebogen LKA Bayern
Fragebogen LKA Berlin
Fragebogen LKA Brandenburg
Fragebogen LKA Bremen
Fragebogen LKA Hamburg
Fragebogen LKA Hessen
Fragebogen LKA Mecklenburg-Vorpommern
Fragebogen LKA Niedersachsen
Fragebogen LKA Nordrhein-Westfalen
Fragebogen LKA Rheinland-Pfalz
Fragebogen LKA Saarland
Fragebogen LKA Sachsen
Fragebogen LKA Sachsen-Anhalt
Fragebogen LKA Schleswig-Holstein
Fragebogen LKA Thüringen
Deutschland wird seit geraumer Zeit mit synthetischen Cannabinoiden überschwemmt. Wir haben alle Meldungen seit 2018 ausgewertet und darüber eine Arbeit verfasst. Wie in einer Epidemie breiten sie sich deutschlandweit aus. In der Arbeit wird auf die aktuell hauptsächlich genutzten Streckmittel, Verunreinigungen und synthetische Cannabinoide in Cannabis eingegangen. Sie schließt ab mit einer grafischen Darstellung der Verteilung der Warnungen von Konsumenten für anderen Konsumenten für Deutschland seit 2018 bis April 2021.
Quelle:
Über die Epidemie synthetischer Cannabinoide in Cannabis und sonstiger Verunreinigungen - Autor: Dirty Weed - M.Friedrich
Euer Dirty-Weed Team
Am 08.03.2019 hat die Polizei Braunschweig eine Pressemitteilung herausgegeben, in der von der Sicherstellung einer Cannabis-"Plantage" berichtet wird. Es handelt sich dabei um sechs kümmerliche Pflanzen in einem Wohnzimmerschrank.
Quelle:
POL-BS: Cannabis-Plantage im Wohnzimmerschrank entdeckt
Wir haben daher mal nachgefragt, warum der Begriff "Plantage" verwendet wird, obwohl eine Plantage laut Duden und anderen Lexika in der Regel ein Großbetrieb in den Tropen ist, hoher Personal- und Kapitaleinsatz notwendig ist sowie Ernte- und Veredelungsmaschinen benutzt werden. Dazu haben wir gefragt, ob es interne Anweisungen gibt, ab wann von "Plantagen" berichtet wird. Wir sind gespannt auf die Antworten.
Fragen an die Polizei Braunschweig:
Fragen zur Verwendung des Begriffs "Plantage" durch die Polizei Braunschweig vom 21.03.2019
Euer Dirty-Weed Team
Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein hat bisher am schnellsten und ausführlichsten geantwortet, nachdem wir die Anfrage erneut an die korrekte E-Mail Adresse des LKA geschickt haben. Vorher haben wir eine gehabt, die selten auf Eingänge geprüft wird. Die Antworten im Ganzen findet ihr hier: Antworten des LKA Schleswig-Holstein.
Hier geben wir nun eine kurze Zusammenfassung der für euch interessanten Antworten an.
Vom LKA Schleswig-Holstein sind 2016 folgende Mengen Cannabis sichergestellt worden:
Gras: 155,1 kg
Haschisch: 17,85 kg
Dabei wurden folgende THC-Gehalte bei analysierten Asservaten festgestellt:
Gras (Blüten): Median: 12,4 %, Max: 23,0 %
Haschisch: Median: 9,80 %, Max: 32,2 %
Cannabiskraut (Blatt- und Blütenmaterial): Median: 2,69 %, Max: 12,8 %
Cannabiskonzentrate: Median: zu wenige Eintragungen für eine statistische Auswertung, Max: 67,8 %
Gewöhnliche Streckmittel wie Sand, Zucker oder Ähnliches sind nicht gefunden worden, es wird aber auch nicht darauf untersucht, da für das Strafverfahren irrelevant.
Interessant ist die Antwort auf andere Rückstände wie Pestiziden, Insektiziden oder Ähnliches. Auch diese spielen für das Strafverfahren keine Rolle, daher wird darauf nicht standardmäßig untersucht. Ergeben sich an einem Asservat Auffälligkeiten, wird in Einzelfällen dem nachgegangen. Daher sind in Einzelfällen Pestizide festgestellt worden. Es handelt sich dabei um Permethrin in Kombination mit Piperonylbutoxid. Leider sind solche Rückstände nur durch Laboruntersuchunge feststellbar.
Damit ihr nicht lange suchen müsst, haben wir mal geschaut, was Permethrin ist. Dies ist ein Auszug aus Wikipedia. In Wikipedia ist dazu auch eine vernünftige Primärquelle angegeben ( K. Toynton, B. Luukinen, K. Buhl, D. Stone: Permethirn Technical Fact Sheet. National Pesticide Information Center, März 2009, abgerufen am 28. Juli 2017 (englisch):
Beim Menschen wirkt Permethrin gegen ausgewachsene Läuse und ihre Nissen. Es gilt als besser verträglich als natürliche Pyrethrum-Extrakte oder Lindan-haltige Präparate. Bei einer Studie in Dänemark waren jedoch die meisten Läuse resistent gegen Permethrin (und Malathion).
Seit 2004 ist Permethrin in Deutschland als Mittel gegen die Krätze (Scabies) zugelassen. Hier gilt es als wirksamer und verträglicher Wirkstoff.
Weiterhin findet Permethrin in Form von 5%iger Creme Anwendung bei Rosacea.
Die Zulassung des Wirkstoffs Permethrin wurde von der EU-Kommission im Jahre 2000 aufgehoben. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist Permethrin nicht mehr als Pflanzenschutzmittel zugelassen.
Beim Menschen kann es je nach Form des Kontakts mit Permethrin zu unterschiedlichen Beschwerden kommen. Beim Kontakt mit der Haut kann es an der betroffenen Stelle zu Reizungen und Juckreiz kommen. Diese Symptome dauern selten mehr als 24 Stunden. Die Inhalation kann Kopfschmerzen, Nasen- und Atemreizungen, Atembeschwerden, Schwindel, Übelkeit oder Erbrechen verursachen. Die Einnahme kann zu Halsschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen führen.
Was soll man dazu sagen? Entlausungmittel als Insektizid für Weed zu benutzen, das ist schon krass.
Und was ist nun Piperonylbutoxid? Auch das haben wir für euch recherchiert, Wikipedia liefert da schnell ein brauchbares Ergebnis:
Piperonylbutoxid (PBO) verstärkt als Synergist die insektizide Wirkung von Pyrethrinen, Pyrethroiden (Permethrin), Rotenon und einigen Carbamaten. Piperonylbutoxid selbst hat keine insektizide Wirkung.
Piperonylbutoxid kann Insektenvertilgungsmitteln zugesetzt werden, die als Spray, Öl, Emulsion oder Pulver in den Handel gelangen. In der Mischung mit Pyrethrinen enthalten diese Präparate meist um den Faktor 3- bis 10-mal mehr PBO als Pyrethrine (Gewichtsanteile).
Piperonylbutoxid ist ein Zusatz in Pyrethrin- oder Pyrethroid-haltigen Läusemitteln (z. B. Jacutin Pedicul Spray, Goldgeist forte).
Als wenn das Entlausungsmittel nicht schon genug wäre, nein es wird auch noch verstärkt.
Hier nochmal audrücklich der Hinweis, dass es sich um Einzelfälle handelt. Dennoch ist es bedenklich, denn es gibt ja auch eine Dunkelziffer, von Cannabis, welches nicht sichergestellt wird, bei dem es auch vorhanden sein kann.
Synthetische Cannabinoide sind auch in Schleswig-Holstein erfreulicherweise nicht gefunden worden.
Quelle:
Antworten des LKA Schleswig-Holstein vom 06.09.2018 auf eine Anfrage von www.dirty-weed.com vom 09.08.2018
Daher, passt weiterhin auf, was auch angeboten wird, schaut es auch genau an, macht einen Brenntest und meldet alles, was ihr findet bei www.dirty-weed.com. Vielen Dank!
Euer Dirty-Weed Team
Auch der Zoll hat uns schnell und ausführlich geantwortet. Die Antworten im Ganzen findet ihr hier: Antworten des Zoll.
Hier geben wir nun eine kurze Zusammenfassung der für euch interessanten Antworten an.
Vom Zoll sind 2017 folgende Mengen Cannabis sichergestellt worden:
Gras: 2824 kg
Haschisch: 488 kg
Wie auch beim LKA/BKA wird in der Regel nur der THC-Gehalt bestimmt, da weitere Untersuchungen für eine Strafsache nicht relevant sind. Nur, wenn es einen besonderen Auftrag von der Staatsanwaltschaft gibt, wird weiter untersucht. Das dürfte in der Regel nicht der Fall sein.
Interessant ist die Antwort des Zoll über den THC-Gehalt, die wie der des BKA lautet: Verschlusssache.
Ein Teil der verschlossenen Daten über den THC-Gehalt fließt allerdings in den "Europäischen Drogenbericht" ein, welcher von der "Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)" publiziert wird.
Wir stellen uns nun natürlich die Frage, warum der genaue THC-Gehalt Verschlusssache ist.
Vereinzelt hat der Zoll Sand, Glaskügelchen und Phosphate in Asservaten vorgefunden.
Bisher ist der Zoll die einzige Behörde, die den Feuchtigkeitsgehalt sowie CBD- und CBN-Anteil vom Cannabis bestimmt. Über den CBN/CBD-Anteil wird allerdings keine Statistik geführt.
Synthetische Cannabinoide sind nicht gefunden worden.
Quelle:
Antworten des Zoll vom 06.09.2018 auf eine Anfrage von www.dirty-weed.com vom 09.08.2018
Leider werden Asservate beim Zoll nicht grundsätzlich auf Kontaminationen aller Art analysiert. Daher liegen natürlich auch keine Daten dazu vor.
Daher, passt weiterhin auf, was auch angeboten wird, schaut es auch genau an, macht einen Brenntest und meldet alles, was ihr findet bei www.dirty-weed.com. Vielen Dank!
Da überhaupt nicht auf chemische Rückstände (Pestizide etc.)untersucht wird, werden wir über eine Petition versuchen die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Asservate beim Zoll auf Rückstände zu untersuchen.
Euer Dirty-Weed Team
Auch das BKA hat uns schnell und ausführlich geantwortet. Die Antworten im Ganzen findet ihr hier: Antworten des BKA.
Hier geben wir nun eine kurze Zusammenfassung der für euch interessanten Antworten an.
Wie auch beim LKA wird in der Regel nur der THC-Gehalt bestimmt, da weitere Untersuchungen für eine Strafsache nicht relevant sind. Nur, wenn es einen besonderen Auftrag von der Staatsanwaltschaft gibt, wird weiter untersucht. Das dürfte in der Regel nicht der Fall sein. Daher liegen zu Streckmitteln auch keine Erkenntnisse vor.
Interessanter ist allerdings die Antwort des BKA über den THC-Gehalt: Verschlusssache.
Ein Teil der verschlossenen Daten über den THC-Gehalt fließt allerdings in den "Europäischen Drogenbericht" ein, welcher von der "Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD)" publiziert wird.
Wir stellen uns nun natürlich die Frage, warum der genaue THC-Gehalt Verschlusssache ist. Auch in Hinsicht auf die Antwort des LKA Sachsen, welches auf das BKA verwiesen hat. Die Antwort darauf wird wohl nur die Bundesregierung geben können, wenn überhaupt.
Zu synthetischen Cannabinoiden liegen keine Erkenntnisse vor.
Quelle:
Antworten des BKA vom 30.08.2018 auf eine Anfrage von www.dirty-weed.com vom 09.08.2018
Leider werden Asservate beim BKA nicht grundsätzlich auf Kontaminationen aller Art analysiert. Daher liegen natürlich auch keine Daten dazu vor.
Daher, passt weiterhin auf, was auch angeboten wird, schaut es auch genau an, macht einen Brenntest und meldet alles, was ihr findet bei www.dirty-weed.com. Vielen Dank!
Da überhaupt nicht auf chemische Rückstände (Pestizide etc.)untersucht wird, werden wir über eine Petition versuchen die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Asservate beim BKA auf Rückstände zu untersuchen.
Euer Dirty-Weed Team
Das Landeskriminalamt Sachsen hat uns sehr schnell und ausführlich geantwortet. Die Antworten im Ganzen findet ihr hier: Antworten des LKA Sachsen.
Hier geben wir nun eine kurze Zusammenfassung der für euch interessanten Antworten an. In Sachsen sind 2016 folgende Mengen Cannabis (gerundet) von der Landespolizei Sachsen sichergestellt worden:
Gras: 114 kg
Haschisch: 16 kg
Dabei wurden folgende THC-Gehalte bei analysierten Asservaten festgestellt:
Gras: Nur für den internen Gebrauch beim LKA Sachsen - Werte sind beim BKA zu erfragen
Haschisch: Nur für den internen Gebrauch beim LKA Sachsen - Werte sind beim BKA zu erfragen
Zu CBD-Gehalten werden keine Statistiken geführt, da CBD nicht unter das BTMG fällt.
Der THC-Gehalt wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft bzw. ermittlungsführenden Dienststelle ermittelt. Für die Bestimmung des THC-Gehaltes sind weitere Stoffanalysen nicht notwendig, daher werden auch keine durchgeführt
Auf "gewöhnliche" Streckmittel oder andere Kontaminationen wird nur bei einer konkreten Fragestellung untersucht, ansonsten findet kein verdachtsunabhängiges Screening statt. Daher liegen dazu auch keine statistische Daten vor.
Synthetische Cannabinoide sind bei der Untersuchung von Cannabisprodukten nicht festgestellt worden.
Quelle:
Antworten des LKA Sachsen vom 17.08.2018 auf eine Anfrage von www.dirty-weed.com vom 07.08.2018
Da uns das LKA Sachsen keine THC-Werte mitgeteilt hat, haben wir auch dem Bundeskriminalamt (BKA) einen Fragebogen geschickt.
Leider werden Asservate beim LKA Sachsen nicht auf Kontaminationen aller Art analysiert. Daher liegen natürlich auch keine Daten dazu vor.
Daher, passt weiterhin auf, was auch angeboten wird, schaut es auch genau an, macht einen Brenntest und meldet alles, was ihr findet bei www.dirty-weed.com. Vielen Dank!
Da überhaupt nicht auf chemische Rückstände (Pestizide etc.)untersucht wird, werden wir über eine Petition versuchen die Gesundheitsämter bzw. Innenministerien der Länder dazu zu bewegen, die Asservate beim LKA auf chemische Rückstände zu untersuchen.
Euer Dirty-Weed Team
Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen hat uns sehr schnell und ausführlich geantwortet. Die Antworten im Ganzen findet ihr hier: Antworten des LKA NRW.
Hier geben wir nun eine kurze Zusammenfassung der für euch interessanten Antworten an. In NRW sind 2016 folgende Mengen Cannabis von der Landespolizei sowie dem Zoll im Gebiet NRW sichergestellt worden:
Gras: 997 kg
Haschisch: 331 kg
Haschischkonzentrat: 0,05 kg
Dabei wurden folgende THC-Gehalte bei analysierten Asservaten festgestellt:
Gras: Ø 14,5% - In Einzelfällen bis zu über 20%
Haschisch: Ø 13,8% - In Einzelfällen bis zu etwa 30%
Cannabiskonzentrate: In Einzelfällen wesentlich höhere THC-Gehalte
Zu CBD-Gehalten werden keine Statistiken geführt.
Der THC-Gehalt wird im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelt, insbesondere, wenn eine Abgrenzung von geringer zu nicht geringer Menge für eine Strafbemessung notwendig ist (Deliktqualifizierung).
"Gewöhnliche" Streckmittel wie Glaskügelchen, Haarspray, Zucker, Zuckeralkoholen, Fett und Dünger sind vor vielen Jahren in Einzelfällen festgestellt worden, in den letzten Jahren jedoch nicht mehr.
Ein Untersuchung auf Pestizid- oder Insektizidrückstände oder mikrobiologische Verunreinigungen wird nicht routinemäßig durchgeführt.
Bei regelmäßiger Begutachtung von sichergestellten illegalen Indoor-Grow-Anlagen durch das LKA sind Gelbtafeln zur Insektenabwehr vorgefunden worden. Pflanzenschutzmittel werden wohl in der Regel keine versprüht.
Synthetische Cannabinoide werden regelmäßig auf sogenannten "Kräutermischungen" festgestellt. Nach Erfahrung des LKA NRW wird "Drogenhanf" nicht mit synthetischen Cannabinoiden behandelt. Relevante Anteile von synthetischen Cannabinoiden würden aufgrund der verwendeten Untersuchungsroutine für Cannabis festgestellt werden.
Quelle:
Antworten des LKA Nordrhein-Westfalen vom 15.08.2018 auf eine Anfrage von www.dirty-weed.com vom 07.08.2018
Erfreulicherweise sind also bei Teilen von den sichergestellten 1,3 t Cannabis keine "gewöhnlichen" Streckmittel oder synthetische Cannabinoide festgestellt worden. Leider wird auf andere Verunreinigungen wie mikrobiologische oder Rückstände von Düngern, Pestiziden etc. nicht untersucht, daher liegen dazu auch keine Daten vor.
Man muss dazu sagen, dass nicht die gesamte sichergestellte Menge untersucht worden ist, da erst ab einem vermutetem THC-Gehalt von 7,5 g analysiert wird. Daher kann es gut sein, dass verunreinigtes Gras mit gewöhnlichen Streckmitteln oder synthetischen Cannabinoiden durchs Raster gefallen sind.
Daher, passt weiterhin auf, was auch angeboten wird, schaut es auch genau an, macht einen Brenntest und meldet alles, was ihr findet bei www.dirty-weed.com. Vielen Dank!
Da überhaupt nicht auf chemische Rückstände (Pestizide etc.)untersucht wird, werden wir über eine Petition versuchen die Gesundheitsämter bzw. Innenministerien der Länder dazu zu bewegen, die Asservate beim LKA auf chemische Rückstände zu untersuchen.
Euer Dirty-Weed Team
Wir haben uns gefragt, was die Polizei von jedem Bundesland über kontaminiertes Cannabis weiß und haben einfach mal einen Fragebogen erstellt und diesen an jedes LKA, das BKA sowie dem Zoll geschickt. Wir sind gespannt auf die Antworten!
Hier können die Fragebögen für jedes Bundesland eingesehen werden:
Fragebogen LKA Baden-Württemberg
Fragebogen LKA Bayern
Fragebogen LKA Berlin
Fragebogen LKA Brandenburg
Fragebogen LKA Bremen
Fragebogen LKA Hamburg
Fragebogen LKA Hessen
Fragebogen LKA Mecklenburg-Vorpommern
Fragebogen LKA Niedersachsen
Fragebogen LKA Nordrhein-Westfalen
Fragebogen LKA Rheinland-Pfalz
Fragebogen LKA Saarland
Fragebogen LKA Sachsen
Fragebogen LKA Sachsen-Anhalt
Fragebogen LKA Schleswig-Holstein
Fragebogen LKA Thüringen
Fragebogen Zoll
Fragebogen BKA
Gute Nachrichten für USA Reisende, genauer Jersey City in New Jersey. Folgende "Taten" werden nun nicht mehr als "Straftaten" behandelt, sondern "nur noch" als
"Ordnungswidrigkeit":
- Bekifft sein
- Besitz von Weed
- Besitz von Weed in einem Auto
- Besitz von Weed mit der Absicht Utensilien wie eine #Bong zu benutzen
- Öffentliches Verkaufen von Weed
Mehrere Gründe haben zu diesem Schritt der dortigen Bezirksregierung geführt. Die Stadt will nicht weiter die kostspielige und in den USA leider auch rassistische Strafverfolgung von Cannabis-Konsumenten unterstützen, erst recht nicht, wenn sowieso die Legalisierung kurz bevor steht. Außerdem gibt es inzwischen eine breite Unterstützung in der Bevölkerung für die Legalisierung. Abgesehen davon handelt es sich um Straftaten ohne Opfer. Es wird auf die sozialen Folgen durch die Kriminalisierung wie z.B. der prophylaktische Führerscheinentzug, die Verweigerung von Bafög-Leistungen oder der Ausschluss von Sozialleistungen wie Sozialwohnungen hingewiesen, die bisher mit den "Straftaten" einhergehen.
Mit anderen Worten, der Krieg gegen Drogen ist verloren.
Zusammengefasst und übersetzt aus High Times vom 19.07.2018
Quelle: High Times
Immer wieder wird von Konsumenten berichtet, dass ihr Gras mit sogenannten "Hazespray" kontaminiert ist. Es soll sehr intensiv und fruchtig riechen. Der intensive Geruch verschwindet schnell, nachdem der Konsument das Baggy/Tütchen geöffnet hat. Vermutlich soll dadurch ein höherer Preis erzielt werden, als ohne "Hazespray".
Wir haben uns die Arbeit gemacht und einen Tag lang recherchiert, was es mit dem "Hazespray" genau auf sich hat. Die schnelle Suche über Google nach "Hazespray kaufen" oder ähnlichen Suchbegriffen hat nicht zum Erfolg geführt. Es ist also schonmal anscheinend nicht so einfach zu kaufen, wie Brix, welches der DHV auch analysiert hat.
Was ist denn nun "Hazespray"? Wir haben viele Foren durchforstet, vor allem auch in den USA und UK, um herauszufinden, wo man das "Hazespray" denn kaufen kann oder ob es dort auch bekannt ist.
Tatsächlich konnten wir einige Informationen dazu finden:
"Hazespray" einfach so zu kaufen gibt es nicht.
Stattdessen sind Flüssigkeiten erhältlich, die tatsächlich verschiedene Gerüche von Weedsorten imitieren. Wir schreiben natürlich hier nicht, um welche Flüssigkeiten es sich genau handelt und wie damit das Weed behandelt wird.
Fazit: Geruchssinn beim Kauf von Weed benutzen. Riecht es übermäßig nach irgendeinem besonders gutem Gras, Finger weg! Sauberes Gras riecht nur wenn es frisch ist intensiv, ist es trocken ist kaum noch Geruch wahrnehmbar.
Quelle: eigene Recherche
Im Bundesstaat Nevada, USA, sind seit der Legalisierung von Gras als Genussmittel 10% weniger Verkehrstote zu beklagen. Die Zahl stammt vom dortigen "Department of Public Safety", einer U.S.-Behörde. Gegner der Freigabe von Cannabis haben vorher argumentiert, dass nach der Legalisierung die Zahl der Unfälle, auch tödlicher, steigen würde. Dem ist nicht so, wie nun in den USA festgestellt. Übrigens liegt der Grenzwert für die Fahrtauglichkeit in Nevada, USA, bei 2 ng/ml Blut.
Quelle: News 4 und Fox 11, 05/2018
In den USA berichtete das "Utah Poison Control Center" Ende 2017 von Vergiftungen durch den Konsum von CBD-Öl. Diverse Konsumten sind mit Gedächtnisverlust, Krampfanfällen, Bewusstlosigkeit und oder Halluzinationen in Notaufnahmen eingeliefert worden. Alle haben CBD-Öl konsumiert. Weitere Untersuchungen der staatlichen Behörden haben ergeben, dass 52 Menschen mit Vergiftungen durch CBD-Öl behandelt worden sind. Die Ermittler haben festgestellt, dass das synthetische Cannabinoid "4-cyano CUMYL-BUTINACA (4-CCB)" im Öl vorhanden war, jedoch kein CBD. Laut den Behörden handelt es sich um CBD-Öl der Marke "Yolo". Außerdem sind einige nicht gelabelte CBD-Öle sichergestellt worden, die ebenfalls synthetische Cannabinoide enthalten.
Aufgrund der schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Krampfanfällen von synthetischen Cannabinoiden raten wir dringend vom Konsum von solchem "CBD-Öl" ab. Insbesondere das Öl der Marke "Yolo" sowie jedes Öl, welches nicht von einer größeren Firma kommt, die Möglichkeiten zur Reinheitskontrolle haben.
Quelle: UTAH PCC 2017
Auf der französischen Version der Cannabis-Nachrichten-Plattform "Soft Secrets" ist ein Artikel über uns erschienen. Es wird auf die Problematik mit Streckmitteln und Verunreinigungen in Frankreich sowie Deutschland eingegangen. In Frankreich gab es laut Artikel vor Jahren ähnliche Probleme wie heutzutage immer noch in Deutschland, allerdings eher mit Haschisch als Gras. Das Problem ist in Frankreich stark zurückgegangen, da die Konsumenten dort einfach die verunreinigte bzw. gestreckte Ware nicht mehr gekauft haben und die französische Polizei Ergebnisse von toxikologischen Untersuchungen von beschlagnahmten Gras veröffentlicht hat.
Quelle: Soft Secrets Artikel 06/2018
Gezeigt wird ein Ausschnitt aus der Sendung Hallo Niedersachsen vom 13.06.2018. Die Grünen und FDP beantragen
ein Modellprojekt zu Abgabe von Cannabis an die volljährige Bevölkerung. Dabei kommt auch zur Sprache, dass
heutzutage viele Konsumenten gar nicht wissen, ob ihr Gras sauber ist.
Die Regierung Niedersachsens spricht sich gegen ein Modellprojekt aus, da nur das Verbot die Gesundheit schützen könne.
Wir sehen das anders. Gerade durch das Verbot von Cannabis als Genußmittel ist keine Qualitätskontrolle möglich. Uns ist bekannt, dass Konsumenten der Altersgruppe 18- 25 Jahre teilweise noch nie sauberes Gras gesehen haben. Diese Konsumenten denken, Gras mit Brix, Zuckerwasser oder anderen Streckmitteln sei normal. Die Regierung interessiert es leider nicht.
Quelle des zitierten Ausschnitts: NDR Mediathek
In der Schweiz hat das BAG (Bundesamt für Gesundheit der Schweiz) 2017 eine wissenschaftliche Studie bzw. Analyse von Cannabis und möglichen Verunreinigungen in Auftrag gegeben, die von der Universität Bern durchgeführt worden ist. Es sind 151 Proben aus von der schweizerischen Polizei beschlagnahmten Gras- und Haschsicherstellungen genommen worden. In allen bis auf einer Probe wurden Verunreinigungen mit Pestiziden, Fungiziden, Schimmelpilzen sowie Schwermetallen gefunden. Außerdem waren einige Proben mit Bakterien befallen. Das BAG hat hier aufgezeigt, dass Gras und Hasch aus dem illegalen Anbau massiv verseucht ist und das beschlagnahmte Cannabis allenfalls als, so wörtlich in der Studie, nur als Viehfutter zu gebrauchen ist, aber nicht zum Rauchen. Gewöhnliche Streckmittel wie Talk, Sand oder Ähnliches sind allerdings nicht gefunden worden, was immerhin ein wenig erfreulich ist.
Das sind die Folgen des Schwarzmarktes. Konsumenten wissen gar nicht, was für Chemie sie mit dem Gras oder Hasch konsumieren.
Quelle: Forschungsbericht der Uni Bern im Auftrag des BAG der Schweiz, 2017, (PDF)
Wir haben den Melder komplett überarbeitet, umbenannt und internationalisiert. Außerdem gibt es nun eine Statistik, ein Archiv mit Karte, Graspreise und verschiedene Länder zur Auswahl.